Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von der Firma Vest Events, Cocktailtaxi im Vest und Fritten Hütte, Inhaber Kehoma Rüdiger, Rudolf-Virchow-Str. 32b, in 45768 Marl (Im weiteren Dienstleister genannt), auf den Internetseiten
www.vest-events.net, www.cocktailtaxi-im-vest.de, www.frittenhütte.de
aufgelistet, angeboten oder in anderweitiger schriftlicher Form verteilt werden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden definiert werden, finden keinerlei Geltung, auch wenn der Dienstleister Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Die AGB sind Bestandteil eines jeden Angebots, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit dem Dienstleister. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden erklärt dieser sich automatisch mit diesen AGB einverstanden.
2. Angebote und Vertragsschluss:
2.1 Ohne eine schriftliche Bestätigung, von dem Dienstleister dürfen Angebote und Bestätigungen nicht durch den Kunden verändert werden.
2.2 Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und gelten für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraums. Falls kein Zeitraum angegeben ist, für höchstens 14 Kalendertage ab Erstellung des Angebots. Die Annahme des Angebots durch den Kunden stellt einen verbindlichen Auftrag dar.
2.3 Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der Dienstleister den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels einer Auftragsbestätigung annimmt.
2.4 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dem Dienstleister veranstaltungsrelevante Informationen vor der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde veranstaltungsrelevante Informationen absichtlich zurückhalten, behält der Dienstleister sich das Recht vor, den Auftrag des Kunden zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.
2.5.1 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern (z. B. Veränderte Gästeanzahl), bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister. Bei einer Änderung der Gästeanzahl durch den Kunden, nach erteiltem Auftrag, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Auftrag ggf. neu zu kalkulieren. Veränderungen an den vertraglich festgelegten Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen (z.B. zusätzliches Personal, zusätzliche Waren, etc.) die zum vereinbarten Endpreis hinzugefügt werden.
2.5.2 Bei Flatrate-Angeboten muss die Personenzahl bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum mitgeteilt werden, um die entsprechende Planung des Personals und der Ware tätigen zu können.
2.5.2.1 Bei kurzfristigen Absagen der Gäste, können bis zu vier Tage vor der Veranstaltung noch Korrekturen, von maximal 5%, der mitgeteilten Personenzahl nach unten hin erfolgen. Kurzfristige Zusagen lassen sich in aller Regel durch Nachordern der Ware realisieren. Dieses muss in schriftlicher Form erfolgen.
2.5.2.2 Der Dienstleister hat das Recht die am Abend anwesenden Gäste zu zählen. Sollten mehr Gäste als angegeben anwesend sein, werden diese nachträglich mit dem Vereinbarten Preis zusätzlich berechnet. Bei Böswilligkeit gegenüber dem Dienstleister mit einem Aufschlag von 50% zum regulären Preis. Werden weniger Gäste anwesend sein, wird wie vereinbart die angegebene Personenzahl abgerechnet werden.
2.6 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Dienstleister, das vom Kunden beauftragte Projekt bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen den Dienstleister resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
2.7 Sollten vom Dienstleister freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. Dies gilt ebenso für gültige Angebote. Lediglich bereits durch eine Auftragsbestätigung mitgeteilten Buchungen sind verpflichtend für uns.
3. Preise & Leistungsumfang:
3.1 Es gelten ausschließlich die Preise, die in der Auftragserteilung schriftlich festgehalten wurden. Innerhalb der Auftragserteilung kann auf Konditionen eines Angebotes verwiesen werden.
3.2 Für alle Preise gelten die zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuersätze der Bundesrepublik Deutschland.
3.3 Bei einer Überschreitung eines Zeitraums von 180 Tagen zwischen Auftragsannahme (Datum der Auftragsbestätigung) und Veranstaltungsbeginn (Datum Veranstaltungsbeginn), behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen. Sollte der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden sein, kann dieser, mit einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung durch den Dienstleister, seinen Auftrag stornieren. Alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Kunden entstandenen Kosten für den Dienstleister hat der Kunde in vollem Umfang zu tragen. Weitere Informationen und Einschräkungen zum Widerruf, siehe Widerrufsrecht.
3.4 Fahrtkosten werden für Hin- und Rückfahrt vom Lager Marl zum Veranstaltungsort mit 0,65 € Netto je gefahrenem km (ab 20km) berechnet. Doppelfahrten siehe 4.1 und 4.2. (Auch unter 20km Entfernung.)
3.5 Besetzung
3.5.1 Der mobile Bar- & Cocktailservice des Dienstleisters besteht, wenn nicht im Vertrag anders genannt aus einer Person (1 Bartender). Dieser bereitet jedes Getränk frisch zu, daher ist es nicht möglich, alle Bar Gäste gleichzeitig am Tresen zu bedienen, wie an jeder anderen Cocktail-Bar auch. Das Bedienen an den Tischen, sowie das Einsammeln der Gläser ist nicht im Umfang der Bartender enthalten. Dies kann gerne separat im Vorfeld mit dazu gebucht werden.
3.5.2 Der Imbiss und der Crêpes Wagen werden auch, wenn im Vertrag nicht anders genannt von einer Person betrieben. Da hier Speisen frisch zubereitet werden, kann es auch zu kurzen Wartezeiten kommen und nicht jeder Gast sofort seine gewünschte Speise bekommen. Wie in jedem Imbiss auch. Der Mitarbeiter ist verpflichtet die Theken zwischendurch zu reinigen. Umliegender Müll ist durch die Gäste oder Auftraggeber ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Tischbedienung kann auf Wunsch hinzugebucht werden sowie Personal, welches den Müll einsammelt.
3.5.3 Zu weiteren Dienstleistungen kann der Kunde/Auftraggeber im Angebot entnehmen, wie viel Personal vorhanden und mindestens notwendig ist.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, die in der Auftragserteilung und/oder dem Angebot angegebene Stückzahl an Cocktails / Speisen/ Getränke im vereinbarten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Sollte die im Paket vereinbarte Stückzahl an Cocktails / Speisen /Getränke, in der vereinbarten Zeit, durch den Kunden nicht in Anspruch genommen werden, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung der verbliebenen Cocktails / Speisen / Getränke.
3.7 Der Kunde ist verpflichtet Kinder ab 3 Jahren mitzuteilen. Kinder ab 3 Jahre bis einschließlich 7 Jahre zahlen 50% des vereinbarten Preises pro Person. Kinder ab 8 Jahren zahlen den regulären Preis. Kinder unter 3 Jahren werden nicht berechnet.
4. Auf- & Abbau sowie Ablauf:
4.1 Der Aufbau erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, am Veranstaltungstag direkt vor Veranstaltungsbeginn und dauert etwa 1 - 1,5 Stunden. Muss das Personal des Dienstleisters die Veranstaltung nochmals verlassen, weil auf Wunsch des Kunden der Dienstleister erst später eröffnen soll, so entstehen zusätzlich Kosten. Personalkosten von netto 30,00€ pro angefangene Stunde und Mitarbeiter und Fahrtkosten in Höhe von 0,65€ netto je gefahrenen km für die erneute Fahrt des Dienstleisters, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.2 Der Abbau nimmt ebenfalls etwa 1 - 1,5 Stunden in Anspruch und erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, direkt nach Ausgabeende. Sollte dieser nicht mit dem Ende der Veranstaltung zusammenfallen, sondern später erfolgen, so weist der Dienstleister ausdrücklich darauf hin, dass der Abbau nur bei guten Lichtverhältnissen erledigt werden und die Veranstaltung stören kann. Wünscht der Kunde deshalb, dass der Abbau erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Ende der Veranstaltung, jedoch spätestens am Folgetag, erfolgen soll, so entstehen zusätzliche Kosten.
Personalkosten von 30,00€ netto pro angefangene Stunde und Mitarbeiter und Fahrtkosten in Höhe von 0,65€ netto je gefahrenen km für die erneute Fahrt des Dienstleisters, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.3 Es muss gewährleistet sein, dass in der Zeit des Auf- und Abbaus jemand vor Ort ist, dem die örtlichen Gegebenheiten und die Wünsche des Kunden bekannt sind und der alle nötigen Schlüssel hat.
4.4 Die Parkmöglichkeit sollte direkt vorm Eingang sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Kunde dazu verpflichtet, den Dienstleister auf eventuelle Hindernisse oder lange Transportwege hinzuweisen. Vielleicht ist es nötig, dass der Dienstleister sich von der Situation vor Ort vorab ein Bild machen muss und ob dadurch weitere Kosten anfallen durch längere Aufbau- und Abbauzeiten. Perfekt ist ein Parkplatz für unseren Transporter + Anhänger (12,00m) in direkter Nähe.
4.5 Der Kunde trägt außerdem die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter Stellplatz für die mobile Cocktailbar / Imbisswagen / Imbissstand / Crêpes Wagen / Crêpes Stand / Cocktailtaxi zur Verfügung steht. Siehe dazu die Anlage der Aufbaumaße und benötigte Strom- und Wasserversorgung.
4.6 Unebenheiten sind vom Kunden vor Auftragsbeginn auszugleichen oder entsprechende Möglichkeiten vor Ort zu bieten, dieses ausgleichen zu können.
4.7 Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet, den Boden vor Aufbau gegen mögliche Beschädigungen zu sichern, die durch einen normalen Betrieb nicht vermieden werden können (Wasser-, Öl-, Fett-, Ketchup- Mayo- und Getränkespritzer, sowie Beschädigungen, die durch Fallen von Gegenständen wie Gläser oder Flaschen verursacht werden könnten).
4.8 Der Dienstleister ist nicht dazu verpflichtet, den Boden, die Decke oder die Wände nach Abbau zu reinigen.
4.9 Die Müllentsorgung ist vom Kunden zu gewährleisten. Die Müllentsorgung über den Dienstleister wird in Rechnung gestellt.
Dieses errechnet sich wie folgt:
- Pro angefangenen Sack Müll berechnen wir 4,00€
- Pro anfallende Flasche Altglas / Pappkarton 0,25€
- Aufwand nach Zeit 20,00€ netto je Mitarbeiter und Stunde.
- Fahrtkosten zum Entsorgungsbetrieb 0,65€ netto je Kilometer.
5. Beschädigung und fehlende Gegenstände/Ware der mobilen Bar:
5.1 Der Kunde haftet für Beschädigungen am Eigentum des Dienstleisters, die durch ihn verursacht wurden. Als durch den Kunden verursacht gelten auch Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der Teilnehmer der Veranstaltung beruhen. Teilnehmer sind sowohl Familienmitglieder, Gäste als auch Hilfspersonen, die beim Aufbau und Abbau der Bar beteiligt sind. Als Teilnehmer gelten auch andere Personen, geschäftliche und private, die bei der Organisation des Festes anwesend sind, wenn auch nicht auf der Veranstaltung selbst.
5.2 Bei Beschädigungen oder Verlust/Diebstahl von Gegenständen, Inventar, Getränkeflaschen etc. werden vom Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung gestellt. Es steht ihm frei, sich diese Kosten von dem eigentlichen Verursacher des Schadens zurückzuholen. Dies gilt sowohl für die Zeit, in der der Dienstleister hinter der Bar steht als auch ausdrücklich und insbesondere für die Zeit, in der die aufgebaute Bar vor-, während und nach der Veranstaltung mit allem Zubehör unbeobachtet ist.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister sofort zu informieren, falls nach deren Verlassen des Veranstaltungsorts nach Abbau der Bar noch Gegenstände, die Eigentum des Dienstleisters sind, auftauchen, seien es Gläser oder andere Gegenstände, die von ihm mitgebracht wurden.
6. Schlechtwetterklausel:
War die Veranstaltung im Freien geplant, so trägt der Kunde Sorge dafür, dass ersatzweise (bei schlechtem Wetter) ein geeigneter Stellplatz (siehe 4.) in einem Gebäude oder ein trockener Unterstand zur Verfügung steht. Wird die Veranstaltung aufgrund des Wetters abgesagt, so gelten die unter Punkt 7 genannten Bedingungen und Stornogebühren.
7. Stornierung der Aufträge:
7.1 Die Stornierung (anders als der Widerruf) durch den Kunden hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Stichtag ist der Eingang des Schreibens bei dem Dienstleister (Lesebestätigung per E-Mail, Poststempel oder Fax-Datum). Die Stornierung wird schriftlich bestätigt.
7.2 Stornierungskosten und Staffelung
- Bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag – kostenfrei
- Unter zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag – 20% des zu erwartenden Umsatzes
- Unter einer Woche vor dem Veranstaltungstag – 40% des zu erwartenden Umsatzes
- Unter drei Tage vor dem Veranstaltungstag – 60% des zu erwartenden Umsatzes
- Ein bis Null Tage vor dem Veranstaltungstag – 100% de zu erwartenden Umsatzes
7.3 Der Dienstleister kann den geschlossenen Vertrag kurzfristig unter den folgenden Umständen stornieren, kündigen oder den Auftrag abbrechen:
- Wenn das erforderliche Personal aus irgendeinem Grund (z.B. Krankheitsausfall) nicht verfügbar ist.
- Wenn ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters eintritt.
- Wenn der Kunde eine Zahlung nicht pünktlich leistet.
- Wenn der Kunde die vereinbarten Konditionen und/oder den Inhalt dieser AGB in wesentlicher Weise verletzt.
7.4 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Kunden zu verpflichten einen Teilnehmer von dessen Veranstaltung zu entfernen, der nach Meinung vom Dienstleister diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält oder offensives, gewalttätiges, beleidigendes oder unsicheres Verhalten zeigt. Der Dienstleister behält sich außerdem das Recht vor, die Veranstaltung/den Auftrag ohne Erstattung der Kosten abzubrechen, solltediese Bedingung nicht angemessen erfüllt werden.
7.5 Sollte sich die Startzeit des Auftrags durch den Kunden oder einer seiner Gäste verschieben, kann der Dienstleister seinen Einsatz ohne Rückerstattung entsprechend verkürzen oder gegen Gebühr erweitern. Diese werden dann je angefangene Stunde mit 30,00€ netto pro Mitarbeiter, je angefangene Stunde berechnet.
8. Zahlungsmodalitäten:
8.1 Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, am Veranstaltungsende in bar zu entrichten.
8.2 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen allgemein, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
8.3 Bei höheren Auftragswerten ist mindestens 50% des zu zahlenden Betrags im Voraus zu überweisen. Dazu erhält der Kunde in der Auftragsbestätigung einen entsprechenden Hinweis.
8.4 Nach Ablauf der Frist in 8.1 und 8.2 kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Dienstleister behält sich in diesem Fall vor, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank einzufordern. Ferner hat der Kunde die Kosten für Mahnschreiben (Mahngebühren) zu erstatten.
9. Jugendschutz:
Der Dienstleister weist ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin! Die Verantwortung der Einhaltung dieses Gesetzes, dass die Abgabe alkoholische Getränke an Jugendliche regelt, liegt allein beim Kunden bzw. beim Gastgeber. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, das Alter der Bar Gäste zu kontrollieren! Dieses kann er allerdings tun, wenn ihm die bestellende Person zu jung erscheint.
10. Genehmigungen:
10.1 Für alle Genehmigungen die zur Erfüllung der Bestellung / Auftrags notwendig sind, hat der Kunde vor Beginn der Veranstaltung zu sorgen (Ausschankgenehmigungen, Korkgeld, etc.)
10.2 Entstehende Gebühren durch musikalische Darbietungen (Z.B. GEMA-Gebühren) übernimmt der Kunde und stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen frei.
11. Haftungsbeschränkungen / Haftung:
11.1 Der Dienstleister haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle herbeigeführte Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
11.2 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch das Personal vom Dienstleister verursacht worden ist.
11.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vom Dienstleister
11.4 Der Dienstleister ist dem Kunden zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
11.5 Für Schäden an Equipment und Geräten vom Dienstleister, die während einer Veranstaltung des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde.
11.6 Schadensansprüche Dritter Personen trägt der Kunde.
11.7 Bei Vermittlung fremder Dienstleistungen (z.B. Künstler, DJ etc.) übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung.
11.8 Für eventuell entstehende Schäden am Veranstaltungsort bzw. bei den Zugängen, welche sich aus erschwertem Zugang oder der Durchführung des Auftrages (Spritzer oder Beschädigungen auf dem Boden und an den Wänden) ergeben können, haftet der Kunde. Sind Sicherungen und Schutzmaßnahmen, welche vom Kunden zu erbringen sind, nicht ausreichend, haftet auch hier der Kunde.
11.9 Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände, Möbel oder Geräte (Gläser, Tresen, Stehtische, Lounge-Möbel, Kühlschränke, Spülmaschinen etc.) können keine Schadensansprüche gegenüber dem Dienstleister geltend gemacht werden.
11.10 Schadensansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware bzw. Dienstleistung. Dies gilt nicht, wenn der Dienstleister Arglist vorwerfbar ist.
11.11 In keinem Fall haftet der Dienstleister für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftsgelegenheiten des Kunden.
11.12 Der Dienstleister haftet nicht für einen Fehler oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dessen Verpflichtungen, wenn dieser Ausfall oder diese Verzögerung aus einem Grund resultiert, der Außerhalb der Kontrolle vom Dienstleister liegt. Zu diesen Ursachen gehören unter anderem: Schlechtwetter, Stromausfall, Verkehrsstau, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen Dritter, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Stürme, Erdbeben, Terrorakte (angekündigt oder stattfindend), Kriegshandlungen, Epidemien oder Naturkatastrophen oder andere Ereignisse, die Außerhalb der Kontrolle vom Dienstleister liegen.
12. Übernachtungen:
Ab einer Entfernung von 100KM des Veranstaltungsortes von unserem Geschäftsstandort, oder Veranstaltungsdauer länger als 1 Tag, können zusätzlich Übernachtungskosten anfallen. Im Falle einer Übernachtung, stellt der Kunde eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung. Mindestanforderung für eine Übernachtung: Einzelzimmerunterbringung inkl. Frühstück in einem Hotel (mind. 3 Sterne Kategorie) in Veranstaltungsnähe während des Veranstaltungszeitraumes. Für die Buchung der Unterkünfte ist der Kunde verantwortlich.
13. Loyalitätsverpflichtung:
13.1 Mitarbeiter vom Dienstleister, eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vom Dienstleister. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Dienstleister eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der durch den Abschluss des Auftrages folgenden 36 Monate ohne Mitwirkung vom Dienstleister weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
13.2 Für jeden Verstoß, gegen die unter Punkt 13.1 vom Kunden übernommenen Verpflichtungen, unterwirft sich der Kunde einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt..
14. Datenschutz:
14.1 Alle persönlichen Daten, die der Kunde dem Dienstleister zur Verfügung stellt, werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gesammelt, verwendet und aufbewahrt.
14.2 Der Dienstleister verwendet die persönlichen Daten des Kunden zum Abwickeln des durch den Kunden erteilten Auftrags und/oder um den Kunden über neue Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde kann nach Abschluss des Auftrages verlangen, dass der Dienstleister ihm keine weiteren Informationen zusendet.
14.3 Kunde und Dienstleister verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen.
14.4 Kunde und Dienstleister verpflichten auch alle ihre Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis.
15. Salvatorische Klausel:
Sollte einer der Punkte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen Punkte und Unterpunkte davon unberührt.
16. Schlussbestimmungen:
16.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16.2 Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Hauptsitz von Kehoma Rüdiger (45768 Marl). Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16.4 Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Marl, den 06.06.2023
.